Curriculum

Sekundarstufe I

Lfd.

Nr.

Verbindliche Unterrichtsthemen

Stunden

5G.1

5G.2

5G.3

5G.4

Vielfältige Bewegungserfahrungen beim Laufen, Springen und Werfen sammeln

Vielfältige Bewegungserfahrungen durch turnerische Elemente

Rhythmen erfahren, aufnehmen und in Bewegung umsetzen

Sportspielübergreifende Ballspiele

20

22

10

28

6G.1

 

6G.2

6G.3

6G.4

6G.5

6G.6

6G.7

Die Erfahrungen beim Laufen, Springen, Werfen durch wechselnde Sinnbezüge erweitern

Turnen

Tanzen lernen / Tänze erlernen

Kämpfen, Kräfte messen (Schieben, ziehen, widerstehen, ausweichen)

Handball 1

Von kooperativen zu konkurrierenden Spielen

Lernen, die eigenen Bewegungen richtig zu koordinieren

15

 

12

09

12

12

09

11

7G.1

7G.2

7G.3

7G.4

7G.5

7G.6

Die Leichtathletikleistung nicht absolut, sondern relativ sehen

Volleyball 1

Gymnastik: Bewegungskünste mit Seil / Rope Skipping

Basketball 1

Handball 2

Belastungen dosieren und einschätzen lernen

21

14

12

12

12

09

8G.1

8G.2

8G.3

8G.4

8G.5

8G.6

8G.7

Leichtathletik – Mehrkampf

Turnen / Akrobatik

Einkontakt- Rückschlagspiel: Badminton

Die Fitness verbessern und die Gesundheit fördern: Kraft / Ausdauer

Fußball 1

Basketball 2

Erlernen und variieren von tänzerischen Grundelementen

12

12

12

11

12

12

09

9G.1

9G.2

 

9G.3

9G.4

9G.5

Fußball 2

Entwerfen und Gestalten einer Gerätekombination oder einer Akrobatikaufführung

Volleyball 2

Step Aerobic / Aerobic / Tae Bo – Ein Beitrag zur Fitness?

Leichtathletik

14

10

 

09

09

12

Sekundarstufe II

I. Sport in der Einführungsphase

In der Jahrgangstufe 11 wählen die Schüler erstmalig Kursprofile, die in kontinuierlichen Lerngruppen über ein Jahr unterrichtet werden. Den Schülern werden sportpraktische
Fertigkeiten und sporttheoretische Kenntnisse vermittelt.


II Sport in der Qualifikationsphase – Jgst. Q1 bis Q4


  Qualifikationsphase




2 – stündiger Grundkurs

 


3 – stündiger Grundkurs

 


5 – stündiger Leistungskurs



Als Belegfach können maximal 3 Kurse im Abitur eingebracht werden.[1]

 

1. Als Belegfach können maximal 3 Kurse im Abitur eingebracht werden
2. Als 4. oder 5. Prüfungsfach, dann werden 4 Kurse in die Bewertung eingebracht.

 



2. Prüfungsfach


Die Schüler haben die Möglichkeit sich in Sportkurse einzuwählen, wobei die Kursprofile

(Bewegungsfelder, pädagogische Perspektiven) dem Schulsportprogramm der CWS entsprechen. Diese werden in kontinuierlichen Lerngruppen über 2 Jahre unterrichtet.


Notengebung Grundkurs:
Die Note setzt sich wie folgt zusammen:

I.

60% der Sportnote ergibt sich aus der Mitarbeit der Schüler. Dazu zählen motorische, kognitive und sozial-affektive Leistungen.


II.

  1. Pro Halbjahr soll mindestens eine sportpraktische Fachprüfung stattfinden. Sie wird mit 40% in die Note einbezogen.
  2. Fachliche Kenntnisse und Methodenkompetenzen werden durch einen schriftlichen Test (ca. 20 Min.) übergeprüft. Die Bewertung fließt zu 25% in die Note der Leistungsüberprüfung ein.
  3. Die Sperrklausel (siehe Sport-LK unter 3.) gilt auch im Grundkursbereich.


Notengebung Leistungskurs:

Die Note setzt sich wie folgt zusammen:


A

Die Mitarbeit der Schüler wird in der Sportnote mit 50% gewichtet.


B.

  1. Es werden pro Halbjahr zwei Klausuren (in 13.2 nur eine) geschrieben. Diese bilden weitere 25% der Sportnote.
  2. Als praktische Lernerfolgskontrollen werden zwei besondere Fachprüfungen pro Halbjahr (in 13.2 nur eine) durchgeführt, die ebenfalls mit 25% in die Sportnote einfließen.
  3. Die Beurteilung einer der beiden Bereiche unter Ziffer B 1 und 2
  • mit Null Punkten schließt eine Gesamtbeurteilung des Bereichs B mit mehr als drei Punkten aus (entspricht dann 50% der Gesamtnote).
  • mit ein bis drei Punkten schließt eine Gesamtbeurteilung des Bereichs B mit mehr als fünf Punkten aus (entspricht dann 50% der Gesamtnote).


Freistellung von der aktiven Teilnahme am Schulsport:
Ist der Schüler verletzt oder erkrankt, so dass er zwar in der Schule anwesend ist, aber nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen kann, bedarf es einer schriftlichen Entschuldigung. Der Schüler muss im Sportunterricht anwesend sein und kann sich bei kognitive Phasen, Vorbereitung einer Stunde, Schiedsrichtertätigkeit ggfs. Helfen und Sichern, usw. konstruktiv einbringen.

Eine einmalige gänzliche oder teilweise Befreiung von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht kann vom Sportlehrer auf Antrag der Eltern genehmigt werden.

Eine gänzliche oder teilweise Freistellung für einen Zeitraum von vier Wochen bis zu drei Monaten, kann nur auf der Grundlage eines ärztlichen Attestes gewährt werden. Diese Freistellung bezieht sich auf den praktischen Teil des Sportunterrichts. Es liegt in der Zuständigkeit der unterrichtenden Lehrkraft, den Schüler so in den Sportunterricht zu integrieren, dass er fachliche Kenntnisse und Methodenkompetenz nachweisen kann. Die Sportnote basiert in einem solchen Fall ausschließlich auf den theoretischen Anteilen des Sportunterrichts, was im Zeugnis entsprechend vermerkt wird.

Kurse mit diesem Vermerk können nicht in die Abiturbewertung mit eingebracht werden.

Eine (auch teilweise) Befreiung von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht für einen noch längeren Zeitraum oder eine komplette Befreiung vom Sportunterricht erfordert zwingend ein amtsärztliches Attest.

Schüler, die in der Qualifikationsphase der Oberstufe (12/13) auf Dauer durch amtsärztliches Attest von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht befreit sind, können auf begründeten schriftlichen Antrag und nach Einzelprüfung von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. Um die Chancengleichheit für die Gesamtqualifikation zum Abitur zu wahren, muss der Schüler/in einen neuen Kurs als Ersatz für den Sportunterricht belegen.



[1] Es können nur Kurse eingebracht werden, die eine sportpraktische Note enthalten.