Lfd. Nr. |
Verbindliche Unterrichtsthemen |
Stunden |
5G.1 5G.2 5G.3 5G.4 |
Vielfältige Bewegungserfahrungen beim Laufen, Springen und Werfen sammeln Vielfältige Bewegungserfahrungen durch turnerische Elemente Rhythmen erfahren, aufnehmen und in Bewegung umsetzen Sportspielübergreifende Ballspiele |
20 22 10 28 |
6G.1
6G.2 6G.3 6G.4 6G.5 6G.6 6G.7 |
Die Erfahrungen beim Laufen, Springen, Werfen durch wechselnde Sinnbezüge erweitern Turnen Tanzen lernen / Tänze erlernen Kämpfen, Kräfte messen (Schieben, ziehen, widerstehen, ausweichen) Handball 1 Von kooperativen zu konkurrierenden Spielen Lernen, die eigenen Bewegungen richtig zu koordinieren |
15
12 09 12 12 09 11 |
7G.1 7G.2 7G.3 7G.4 7G.5 7G.6 |
Die Leichtathletikleistung nicht absolut, sondern relativ sehen Volleyball 1 Gymnastik: Bewegungskünste mit Seil / Rope Skipping Basketball 1 Handball 2 Belastungen dosieren und einschätzen lernen |
21 14 12 12 12 09 |
8G.1 8G.2 8G.3 8G.4 8G.5 8G.6 8G.7 |
Leichtathletik – Mehrkampf Turnen / Akrobatik Einkontakt- Rückschlagspiel: Badminton Die Fitness verbessern und die Gesundheit fördern: Kraft / Ausdauer Fußball 1 Basketball 2 Erlernen und variieren von tänzerischen Grundelementen |
12 12 12 11 12 12 09 |
9G.1 9G.2
9G.3 9G.4 9G.5 |
Fußball 2 Entwerfen und Gestalten einer Gerätekombination oder einer Akrobatikaufführung Volleyball 2 Step Aerobic / Aerobic / Tae Bo – Ein Beitrag zur Fitness? Leichtathletik |
14 10
09 09 12 |
I. Sport in der Einführungsphase
In der Jahrgangstufe 11 wählen die Schüler erstmalig Kursprofile, die in
kontinuierlichen Lerngruppen über ein Jahr unterrichtet werden. Den Schülern werden sportpraktische
Fertigkeiten und sporttheoretische Kenntnisse vermittelt.
II Sport in der Qualifikationsphase – Jgst. Q1 bis
Q4
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Als Belegfach können maximal 3 Kurse im Abitur
eingebracht werden.[1] |
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1. Als Belegfach können maximal 3 Kurse im Abitur
eingebracht werden |
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Die Schüler haben die Möglichkeit sich in Sportkurse einzuwählen, wobei die Kursprofile
(Bewegungsfelder, pädagogische Perspektiven) dem Schulsportprogramm der CWS entsprechen. Diese werden in kontinuierlichen Lerngruppen über 2 Jahre unterrichtet.
Notengebung Grundkurs:
Die Note setzt sich wie folgt zusammen:
I.
60% der Sportnote ergibt sich aus der Mitarbeit der Schüler. Dazu zählen motorische, kognitive und sozial-affektive Leistungen.
II.
Notengebung Leistungskurs:
Die Note setzt sich wie folgt zusammen:
A
Die Mitarbeit der Schüler wird in der Sportnote mit 50% gewichtet.
B.
Freistellung von der aktiven Teilnahme am Schulsport:
Ist der Schüler verletzt oder erkrankt, so dass er zwar in
der Schule anwesend ist, aber nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen kann, bedarf es einer schriftlichen Entschuldigung. Der Schüler muss im Sportunterricht anwesend sein und
kann sich bei kognitive Phasen, Vorbereitung einer Stunde, Schiedsrichtertätigkeit ggfs. Helfen und Sichern, usw. konstruktiv einbringen.
Eine einmalige gänzliche oder teilweise Befreiung von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht kann vom Sportlehrer auf Antrag der Eltern genehmigt werden.
Eine gänzliche oder teilweise Freistellung für einen Zeitraum von vier Wochen bis zu drei Monaten, kann nur auf der Grundlage eines ärztlichen Attestes gewährt werden. Diese Freistellung bezieht sich auf den praktischen Teil des Sportunterrichts. Es liegt in der Zuständigkeit der unterrichtenden Lehrkraft, den Schüler so in den Sportunterricht zu integrieren, dass er fachliche Kenntnisse und Methodenkompetenz nachweisen kann. Die Sportnote basiert in einem solchen Fall ausschließlich auf den theoretischen Anteilen des Sportunterrichts, was im Zeugnis entsprechend vermerkt wird.
Kurse mit diesem Vermerk können nicht in die Abiturbewertung mit eingebracht werden.
Eine (auch teilweise) Befreiung von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht für einen noch längeren Zeitraum oder eine komplette Befreiung vom Sportunterricht erfordert zwingend ein amtsärztliches Attest.
Schüler, die in der Qualifikationsphase der Oberstufe (12/13) auf Dauer durch amtsärztliches Attest von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht befreit sind, können auf begründeten schriftlichen
Antrag und nach Einzelprüfung von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. Um die Chancengleichheit für die Gesamtqualifikation zum Abitur zu wahren, muss der Schüler/in einen
neuen Kurs als Ersatz für den Sportunterricht belegen.