Neuerungen ab dem 02. Mai:
Maskenpflicht
Die Formulierung im aktualisierten Hygieneplan lautet wie folgt:
"Da es generell keine Pflicht zum Tragen einer Maske mehr gibt, obliegt der durch das Tragen einer Maske realisierbare Infektionsschutz jedem einzelnen. Weder das Tragen noch das Nichttragen einer Maske darf Anlass für herabwürdigende Äußerungen sein.
Im Fall eines positiven Testergebnisses in einer Lerngruppe wird für diese das Tragen einer medizinischen Maske für den Rest der Woche empfohlen. Bei größeren Ausbruchsgeschehen kann das Gesundheitsamt darüber hinaus gehende Anordnungen treffen."
Testungen in der Schule
Statt regelmäßiger Testungen in der Schule erhalten alle Schülerinnen und Schüler sowie das Personal je zwei Tests pro Woche zur eigenverantwortlichen häuslichen Nutzung. Eine Dokumentation ist nicht mehr erforderlich.
Abmeldung vom Präsenzunterricht
Eine Abmeldung vom Präsenzunterricht ist nur noch Schülerinnen und Schülern, die selbst oder bei denen Angehörige ihres Haushalts im Fall einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgrund einer ärztlich bestätigten Vorerkrankung oder Immunschwäche dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären, ausschließlich gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung möglich.
Absonderung
Positiv Getestete können nach fünf Tagen (und 48 Stunden ohne Symptome) ohne Freitestung in die Schule zurückkehren. Für K1-Personen besteht Schulpflicht.
Schulische Hygienekonzept
Das schulische Hygienekonzept finden Sie hier.