(Stand: 03.05.2022)

Neuerungen ab dem 02. Mai:

 

Maskenpflicht

 

Die Formulierung im aktualisierten Hygieneplan lautet wie folgt:

"Da es generell keine Pflicht zum Tragen einer Maske mehr gibt, obliegt der durch das Tragen einer Maske realisierbare Infektionsschutz jedem einzelnen. Weder das Tragen noch das Nichttragen einer Maske darf Anlass für herabwürdigende Äußerungen sein.

 

Im Fall eines positiven Testergebnisses in einer Lerngruppe wird für diese das Tragen einer medizinischen Maske für den Rest der Woche empfohlen. Bei größeren Ausbruchsgeschehen kann das Gesundheitsamt darüber hinaus gehende Anordnungen treffen. 

 

Positiv-getestete und deshalb zum Tragen einer Maske verpflichtete Personen dürfen ihre Maske im Freien und zur Nahrungsaufnahme abnehmen. Allerdings ist dann ein Mindest-abstand von 1,5 m einzuhalten."

 

Testungen in der Schule

 

Statt regelmäßiger Testungen in der Schule erhalten alle Schülerinnen und Schüler sowie das Personal je zwei Tests pro Woche zur eigenverantwortlichen häuslichen Nutzung. Eine Dokumentation ist nicht mehr erforderlich.

 

 

Absonderung

 

Kranke Kinder bleiben bitte zu Hause. Positiv getesteten (und asymptomatischen) Schülerinnen und Schülern wird dringend empfohlen, für fünf Tage (oder darüber hinaus bis 48 Stunden nach Ende der Symptome) zu Hause zu bleiben. Wenn sie dennoch in die Schule kommen, ist das Tragen einer Maske obligatorisch.

 

Schulische Hygienekonzept

 

Das schulische Hygienekonzept finden Sie hier.

 

Muster Arbeitgeberbescheinigung.docx
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Musterbescheinigung: Nachweis über Nicht-Inanspruchnahme von Kita/Kindertagespflege/Schule bei Beantragung von Kinderkrankengeld
BMFSFJ_Musterbescheinigung_Kinderberteuu
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Schulisches Hygienekonzept Stand 23.11.2022
Hygienekonzept CWS 2022-11-23.pdf
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