Der Mittlere Bildungsabschluss bei G8

Die Vereinbarung / Der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 03.12.1993 i. d. F. vom 03.12.2010 besagt: „Der Mittlere Schulabschluss wird […] an allgemeinbildenden Schularten nach der 10. Jahrgangsstufe erworben.“

 

Dies bedeutet für G8-Gymnasien: Nach dem erfolgreichen Besuch der Einführungsphase, d.h. mit Zulassung zur Qualifikationsphase, wird der Mittlere Abschluss automatisch zuerkannt, d.h. die Gleichstellung mit dem Mittleren Abschluss ausgesprochen.

 

Sollte nach der Einführungsphase keine Zulassung zur Qualifikationsphase erreicht werden, gibt es zwei weitere Möglichkeiten, den Mittleren Abschluss dennoch zu erreichen:

  • Ergibt eine Prüfung, dass im E2-Zeugnis die Versetzungsbestimmungen des Realschul-Bildungsgangs erfüllt sind, wird die Gleichstellung mit dem Mittleren Abschluss ausge-sprochen.
  • Sind auch die o. a. Bedingungen nicht erfüllt, so trifft die Zulassungskonferenz eine pädagogische Entscheidung darüber, ob die Gleichstellung mit dem Mittleren Abschluss ausgesprochen werden soll.